Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gaastra GmbH

1. Regelungsgegenstand

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Gaastra GmbH, Taubensteinstraße 1a in 82031 Grünwald, nachfolgend „Anbieter“ genannt, mit ihren gewerblichen Vertragspartnern, nachstehend „Kunde“ genannt. Der Anbieter richtet sich mit den Angeboten ausdrücklich nicht an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. Durch den Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, dass er die vom Anbieter zu erbringenden Dienstleistungen bzw. die erstellten Unterlagen für seine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit beauftragt bzw. erwirbt.
1.2. Abweichenden Geschäftsbedingungen der Kunden wird hiermit widersprochen. Solche abweichenden Bedingungen erkennt der Anbieter nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Nebenabreden sollen schriftlich vereinbart werden; individuelle Abreden haben stets Vorrang.
1.3. Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in einem gesonderten Vertrag mit dazugehöriger Leistungsbeschreibung festgelegt.
1.4. Angebote des Anbieters sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie vom Anbieter schriftlich bestätigt werden.
1.5. Mit der Auftragsbestätigung übersendet der Anbieter dem Kunden den Vertragstext sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vergütung

2.1. Die Höhe der Vergütung sowie der Abrechnungsmodus richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Es können Pauschalpreise, Stunden- oder Tagessätze und/oder monatliche Wartungspauschalen vereinbart werden. Rechnungen des Anbieters sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt 30 Tage nach Zugang der Rechnung oder durch Mahnung oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, durch Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht dem Anbieter ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
2.2. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Anbieter alle dadurch entstandenen Kosten ersetzen und den Anbieter von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
2.3. Falls der Kunde vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann der Anbieter einen angemessenen Teil der vereinbarten Vergütung als Stornogebühr verlangen.

3. Leistungszeit

Vereinbarte Leistungs- und Liefertermine verlängern sich jeweils um den Zeitraum, in dem der Anbieter durch Umstände, die nicht von ihm zu vertreten sind, an der Erbringung der Leistung gehindert ist. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem der Anbieter auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet.

4. Mitwirkung des Kunden

4.1. Der Kunde stellt dem Anbieter die in die im Rahmen des jeweiligen Projektauftrages einzubindenden Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Tabellen, etc.) in der gemäß Leistungsbeschreibung vereinbarten Form zur Verfügung. Für die Beschaffung oder Herstellung der Inhalte ist der Kunde selbst verantwortlich.
4.2. Der Kunde stellt dem Anbieter alle sonstigen zur Durchführung der Vertragsleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung.
4.3. Soweit im Rahmen der Vertragsdurchführung Arbeiten in den Geschäftsräumen des Kunden durchzuführen sind, wird der Kunde den Mitarbeitern des Anbieters während der üblichen Geschäftszeiten ungehinderten Zutritt gewähren und ihnen Räumlichkeiten und Arbeitsmaterial in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen.

5. Haftung

5.1. Für Sach- und Rechtsmängel haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sind an dem Vertrag nur Kaufleute beteiligt, so gelten ergänzend die §§ 377 ff. HGB.
5.2. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet der Anbieter unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Er haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) und für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet der Anbieter nicht.
5.3. Die Haftungsbeschränkungen des Abs. 5.2 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5.4. Ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5.5. Für den Verlust kundeneigener Daten haftet der Anbieter nur, wenn die Daten vom Kunden ausreichend aktuell und vollständig gesichert wurden und eine Rekonstruktion mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
5.6. Der Anbieter ist für die vom Kunden bereitgestellten Inhalte nicht verantwortlich. Insbesondere ist er nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus diesen Inhalten resultieren, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
5.7. Der Anbieter haftet nicht für die Zuteilung eines vom Kunden beantragten Domainnamens durch die zuständige Registrierungsstelle.

6. Abnahme

6.1. Abnahmetermine werden im Projektverlauf einvernehmlich durch die Parteien bestimmt. Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden einzelne Leistungen zur Teilabnahme vorzulegen.
6.2. Sobald der Anbieter die Leistung bzw. Teilleistung erbracht hat, wird der Kunde innerhalb von zwei Wochen eine Funktionsprüfung durchführen und den Anbieter über das Ergebnis der Funktionsprüfung, insbesondere über auftretende offensichtliche Mängel, schriftlich unterrichten. Sofern der Kunde dem Anbieter innerhalb dieser Frist keine offensichtlichen Mängel anzeigt oder die Leistung des Anbieters in Gebrauch nimmt, gilt die Abnahme als erteilt.
6.3. Anlässlich der Funktionsprüfung auftretende, abnahmerelevante Mängel wird der Anbieter in angemessener Frist beseitigen oder in sonstiger Form beheben. Hiernach ist die betreffende Funktionsprüfung zu wiederholen. Die Abnahme darf nicht verweigert werden wegen unerheblicher Abweichungen der Leistung von der Leistungsbeschreibung.

7. Schutzrechte

7.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Anbieters vertraulich zu behandeln und auf Wunsch eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen. Die vom Anbieter angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Anbieter. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sein sollte.
7.2. Alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte hinsichtlich der Arbeits- und Projektunterlagen und -ergebnisse, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, verbleiben beim Anbieter. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch den Anbieter darf kein Kunde diese Unterlagen, ganz oder teilweise, in irgendeiner Form reproduzieren, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben.

8. Datenschutz

8.1. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten vom Anbieter auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Anbieter selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).
8.2. Persönliche Informationen können bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden auch dazu verwendet werden, um über Produkte, Marketingmaßnahmen und sonstige Dienstleistungen zu informieren.
8.3. Soweit sich der Anbieter Dritter zu Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist der Anbieter berechtigt, die Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelung des § 28 BDSG offenzulegen. Dazu ist der Anbieter im Übrigen in den Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen des Anbieters sowie in den in Anspruch genommenen Anlagen Dritter die Übermittlung von Daten nötig machen.
8.4. Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Anbieter ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Vertragsbeziehungen erfolgt die Löschung nach deren Ende.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Verträge, die aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen deutschem Recht. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht) sind, soweit zulässig, abbedungen.
9.2. Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, so ist der Geschäftssitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Der Anbieter ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
9.3. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.